Regeln zur privaten Nutzung der Vereinsanlage durch Mitglieder, die einen regulären Zugang haben
Wir begrüßen es, wenn die Vereinsanlage durch eine familiäre (Kinder, Geschwister und Eltern) Nutzung belebt wird. Nutzungsberechtigt ist jeder, der einen Zugang zur Anlage hat.
Negative Vorkommnisse in der Vergangenheit haben uns leider veranlasst, folgende Regeln bei der Nutzung aufzustellen:
Am Tag einer angemeldeten Veranstaltung (siehe Aushänge vorm Tor am Zugang zur Plattform, Eingangstür zum Clubheim und auf unserer Internetseite) ist die Anlage/ Plattform und Clubheim für alle durch sichtbare Maßnahmen gesperrt. Der Zugang zum Bootssteg ist aber weiterhin gewährleistet.
- Die Anlage ist nach Benutzung sauber zu verlassen. Anfallender Abfall ist vom Nutzer ordnungsgemäß zu entsorgen.
- An der Sechs Seen Platte gibt es außerhalb des „Freibades Wolfsee“ ein Badeverbot.
Dies gilt auch im Bereich der Plattform und des Bootssteges.
In Absprache mit den Wirtschaftsbetrieben Duisburg gilt dies nicht für die Arbeits- und Besatztruppe. - Den Anweisungen des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes sind Folge zu leisten.
- Das Verbringen von Steinen auf die Wiese ist zu unterlassen, da diese nur den Rasenmäher zerstören.
- Sollte Wasser durch die Pumpe aus der Sechs Seen Platte entnommen werden (zur Nutzung der Kinder zum Abkühlen) ist im Anschluss die Pumpe wieder abzuschalten.
Ein Trinkwasseranschluss befindet sich am Clubheim gegenüber der Plattform. - Die Toilettenanlage ist sauber zu verlassen.
- Bei Benutzung des Grills ist dieser sauber zu hinterlassen (ein Grillrost sollte mitgebracht werden).
- Beim Verlassen der Anlage bitte darauf achten, dass sämtliche Lichter ausgeschaltet sind.
- Wer sich den Anweisungen des Vorstandes/erweiterten Vorstandes nicht fügt, bekommt nach fruchtloser Mahnung ein dauerhaftes Betretungsverbot.
Der Vorstand
