Satzung

Satzung – Stadtverband der Sportfischer 1954 e.V. Duisburg

§ 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verband führt den Namen:
„Stadtverband der Sportfischer 1954 e.V. Duisburg“

Er hat seinen Sitz in Duisburg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2. Zweck und Aufgaben
  1. Der Stadtverband ist eine auf gemeinnütziger Grundlage gegründete Interessengemeinschaft aller ihm angeschlossenen Sportfischervereine. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
    Der Stadtverband ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.Aufgaben:
    • Beratung und Unterstützung der angeschlossenen Vereine
    • Wahrnehmung und Förderung der Sportfischerei im Sinne des Landesfischereigesetzes und des Umweltschutzes
    • Fischhege und Gewässerpflege
    • Anpachtung geeigneter Gewässer
  2. Keine Eingriffe in die Eigenständigkeit der Mitgliedsvereine. Keine politischen oder religiösen Ziele.
  3. Zur Umsetzung der Aufgaben:
    • Durchführung offener Angelveranstaltungen, z. B. OB-Pokal, Vereinsmeisterschaften
    • Fischhege und Besatzmaßnahmen gemäß Besatzplanung
    • Gewässerpflege, Zusammenarbeit mit Behörden, Einrichtung von Laichplätzen
§ 3. Mitgliedschaft

Mitglieder können nur Sportfischervereine sein, die die Satzung anerkennen.

Aufnahme erfolgt schriftlich über Antrag. Die Jahreshauptversammlung entscheidet.

§ 4. Mitgliedschaft und Ausschluss

Ordentliche Mitglieder sind die angeschlossenen Vereine. Deren Mitglieder sind korporative Mitglieder.

Beitragspflicht gemäß Mitgliederzahl, fällig bis 1. Juni jährlich.

Beendigung der Mitgliedschaft:

  • Durch schriftlichen Austritt (12 Wochen Frist)
  • Durch Vereinsauflösung
  • Durch Ausschluss (2/3-Mehrheit der Jahreshauptversammlung)
§ 5. Rechte und Pflichten

Stimmrecht je nach Mitgliederzahl:

  • bis 30 Mitglieder: 1 Stimme
  • 31–100 Mitglieder: 2 Stimmen
  • über 100 Mitglieder: 3 Stimmen

Vorstandsmitglieder haben jeweils 1 Stimme.

Pflichten: Mitwirkung, Unterstützung der Ziele, waidgerechtes Verhalten.

§ 6. Organe des Stadtverbandes
  1. Jahreshauptversammlung
  2. Geschäftsführender Vorstand
  3. Erweiterter Vorstand
  4. Ältestenrat
§ 7. Jahreshauptversammlung

Oberstes Organ, jährlich einzuberufen.

Aufgaben u. a.:

  • Wahlen (Vorstand, Ältestenrat, Kassenprüfer)
  • Berichtsentgegennahme und Entlastung
  • Beschlüsse zu Haushalt, Beiträgen, Satzungsänderungen

Beschlussfähigkeit besteht unabhängig von Anwesenheitszahl.

Besondere Beschlüsse (z. B. Ausschluss, Satzungsänderung, Auflösung) erfordern 2/3-Mehrheit.

§ 8. Geschäftsführender Vorstand

Besteht aus:

  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Geschäftsführer
  • Kassierer

Wahl durch Jahreshauptversammlung für 3 Jahre. Wiederwahl möglich.

Gemeinschaftliche Vertretung nach § 26 BGB.

Aufgaben: Vorbereitung Versammlungen, Beschlussausführung, Geschäftsverteilung.

§ 9. Erweiterter Vorstand

Zusätzlich zum geschäftsführenden Vorstand:

  • 2 Gewässerwarte
  • Sportwart
  • Jugendwart
  • Pressewart
  • Schriftführer

Wahl für 3 Jahre, Wiederwahl zulässig.

Aufgaben: Besatz, Veranstaltungen, Jugend & Presse

§ 10. Ältestenrat

Schlichtet Streitigkeiten, unabhängig, 3 Mitglieder ohne weiteres Amt.

Wahl auf 5 Jahre.

Bei abweichender Meinung zum Vorstand: Entscheidung durch Jahreshauptversammlung.

§ 11. Ausgaben und Entscheidung

Alle Ämter ehrenamtlich. Aufwandsersatz möglich.

Mittel nur für satzungsgemäße Zwecke. Keine Begünstigung einzelner Personen.

§ 12. Kassenführung und Prüfung

Kasse: Kassierer. Prüfung durch 2 Kassenprüfer jährlich.

Kassenprüferwahl auf 2 Jahre, überlappend.

Bericht an Jahreshauptversammlung. Diese beschließt über Haushalt und Entlastung.

§ 13. Auflösung des Stadtverbandes

Bei Auflösung: Verpflichtungen erfüllen. Vermögen fällt an Stadt Duisburg zur Förderung der Sportfischerei.

Verwendung nur mit Zustimmung des Finanzamts.

§ 14. Inkrafttreten

Inkrafttreten am 17.03.1987 laut Beschluss der Jahreshauptversammlung.

Die Satzung vom 20.10.1978 verliert damit ihre Gültigkeit.