Satzung – Stadtverband der Sportfischer 1954 e.V. Duisburg
§ 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verband führt den Namen:
„Stadtverband der Sportfischer 1954 e.V. Duisburg“
Er hat seinen Sitz in Duisburg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2. Zweck und Aufgaben
- Der Stadtverband ist eine auf gemeinnütziger Grundlage gegründete Interessengemeinschaft aller ihm angeschlossenen Sportfischervereine. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Der Stadtverband ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.Aufgaben:- Beratung und Unterstützung der angeschlossenen Vereine
- Wahrnehmung und Förderung der Sportfischerei im Sinne des Landesfischereigesetzes und des Umweltschutzes
- Fischhege und Gewässerpflege
- Anpachtung geeigneter Gewässer
- Keine Eingriffe in die Eigenständigkeit der Mitgliedsvereine. Keine politischen oder religiösen Ziele.
- Zur Umsetzung der Aufgaben:
- Durchführung offener Angelveranstaltungen, z. B. OB-Pokal, Vereinsmeisterschaften
- Fischhege und Besatzmaßnahmen gemäß Besatzplanung
- Gewässerpflege, Zusammenarbeit mit Behörden, Einrichtung von Laichplätzen
§ 3. Mitgliedschaft
Mitglieder können nur Sportfischervereine sein, die die Satzung anerkennen.
Aufnahme erfolgt schriftlich über Antrag. Die Jahreshauptversammlung entscheidet.
§ 4. Mitgliedschaft und Ausschluss
Ordentliche Mitglieder sind die angeschlossenen Vereine. Deren Mitglieder sind korporative Mitglieder.
Beitragspflicht gemäß Mitgliederzahl, fällig bis 1. Juni jährlich.
Beendigung der Mitgliedschaft:
- Durch schriftlichen Austritt (12 Wochen Frist)
- Durch Vereinsauflösung
- Durch Ausschluss (2/3-Mehrheit der Jahreshauptversammlung)
§ 5. Rechte und Pflichten
Stimmrecht je nach Mitgliederzahl:
- bis 30 Mitglieder: 1 Stimme
- 31–100 Mitglieder: 2 Stimmen
- über 100 Mitglieder: 3 Stimmen
Vorstandsmitglieder haben jeweils 1 Stimme.
Pflichten: Mitwirkung, Unterstützung der Ziele, waidgerechtes Verhalten.
§ 6. Organe des Stadtverbandes
- Jahreshauptversammlung
- Geschäftsführender Vorstand
- Erweiterter Vorstand
- Ältestenrat
§ 7. Jahreshauptversammlung
Oberstes Organ, jährlich einzuberufen.
Aufgaben u. a.:
- Wahlen (Vorstand, Ältestenrat, Kassenprüfer)
- Berichtsentgegennahme und Entlastung
- Beschlüsse zu Haushalt, Beiträgen, Satzungsänderungen
Beschlussfähigkeit besteht unabhängig von Anwesenheitszahl.
Besondere Beschlüsse (z. B. Ausschluss, Satzungsänderung, Auflösung) erfordern 2/3-Mehrheit.
§ 8. Geschäftsführender Vorstand
Besteht aus:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Geschäftsführer
- Kassierer
Wahl durch Jahreshauptversammlung für 3 Jahre. Wiederwahl möglich.
Gemeinschaftliche Vertretung nach § 26 BGB.
Aufgaben: Vorbereitung Versammlungen, Beschlussausführung, Geschäftsverteilung.
§ 9. Erweiterter Vorstand
Zusätzlich zum geschäftsführenden Vorstand:
- 2 Gewässerwarte
- Sportwart
- Jugendwart
- Pressewart
- Schriftführer
Wahl für 3 Jahre, Wiederwahl zulässig.
Aufgaben: Besatz, Veranstaltungen, Jugend & Presse
§ 10. Ältestenrat
Schlichtet Streitigkeiten, unabhängig, 3 Mitglieder ohne weiteres Amt.
Wahl auf 5 Jahre.
Bei abweichender Meinung zum Vorstand: Entscheidung durch Jahreshauptversammlung.
§ 11. Ausgaben und Entscheidung
Alle Ämter ehrenamtlich. Aufwandsersatz möglich.
Mittel nur für satzungsgemäße Zwecke. Keine Begünstigung einzelner Personen.
§ 12. Kassenführung und Prüfung
Kasse: Kassierer. Prüfung durch 2 Kassenprüfer jährlich.
Kassenprüferwahl auf 2 Jahre, überlappend.
Bericht an Jahreshauptversammlung. Diese beschließt über Haushalt und Entlastung.
§ 13. Auflösung des Stadtverbandes
Bei Auflösung: Verpflichtungen erfüllen. Vermögen fällt an Stadt Duisburg zur Förderung der Sportfischerei.
Verwendung nur mit Zustimmung des Finanzamts.
§ 14. Inkrafttreten
Inkrafttreten am 17.03.1987 laut Beschluss der Jahreshauptversammlung.
Die Satzung vom 20.10.1978 verliert damit ihre Gültigkeit.
