Clubheim

Vermietung

Der Verein bietet hier die Nutzung von Räumen und/oder Gegenständen an.

Alle Mietobjekte müssen Besenrein übergeben werden. Anfallender Müll muss mitgenommen werden.
Für Verstöße gegen diesen Vertrag erheben wir eine Gebühr von 150,00 €.

Der vereinbarte Mietpreis ist bei Abschluss des Mietvertrages bar zu entrichten.


Nr.
ObjektBeschreibungPreis
1.01Clubheim / Plattform / Freigelände / Gegenstände
Nutzung Clubheim für Vereinsfeier inkl. aller Inventare95,00 €*
(+ 100,00 € Kaution)
Nutzung Clubheim für Privatfeier inkl. aller Inventare155,00 €*
(+ 100,00 € Kaution)
Nutzung Clubheim für Vorstandssitzungen bis zu 3 Std.20,00 €
Nutzung Clubheim für Vereinsversammlungen bis zu 6 Std.20,00 €
Endreinigung aus Vorstandssitzung gewünscht10,00 €
Nutzung Plattform für Vereinsfeier inkl. aller Inventare35,00 €
(+ 100,00 € Kaution)
Nutzung Plattform für Privatfeier inkl. aller Inventare60,00 €
(+ 100,00 € Kaution)
1.02Schwenkgrill / Standgrill / Räucherofen / Zelte / Bänke
Nutzung Schwenkgrill15,00 €
(+ 30,00 € Kaution)
Nutzung Standgrill15,00 €
(+ 30,00 € Kaution)
Nutzung Räucherofen0,00 €
(+ 50,00 €** Kaution)
Nutzung Bierzeltgarnituren (2 Bänke, 1 Tisch)7,00 €
Nutzung Pavillon 4 m × 8 m100,00 €
(+ 50,00 € Kaution)
Sonstige WünschePreis nach Absprache
1.03.1Sammelgenehmigung für Vereinsfischen Sechs Seen Platte oder Blauer See für Mitgliedsvereine für die Dauer von max. 3 Stunden
Sechs Seen Platte Duisburg‑Wedau25,00 €
Blauer See Duisburg‑Bissingheim25,00 €
1.03.2Sammelgenehmigung für Vereinsfischen Sechs Seen Platte oder Blauer See für nicht dem Stadtverbandzugehörige Vereine für die Dauer von max. 3 Stunden
Sechs Seen Platte Duisburg‑Wedau45,00 €
Blauer See Duisburg‑Bissingheim45,00 €
1.04Leihboote
Leihboot für alle Angler15,00 €
Kaution für Leihboot für alle Angler50,00 €

* Im Preis sind 30,00 € Endreinigung enthalten.

**Der Räucherofen steht Mitgliedern angeschlossener Vereine, nach vorheriger Anmeldung über das Kontaktformular, kostenlos zur Verfügung. Bei nicht angemessener Säuberung wird die erhobene Kaution einbehalten.

Achtung: ab 22:00 Uhr ist die Lautstärke so anzupassen, dass Anwohner in der Nachbarschaft nicht gestört werden!

Regeln zur privaten Nutzung der Vereinsanlage durch Mitglieder, die einen regulären Zugang haben

Regeln bitte sorgfältig durchlesen →

Wir begrüßen es, wenn die Vereinsanlage durch eine familiäre (Kinder, Geschwister und Eltern) Nutzung belebt wird. Nutzungsberechtigt ist jeder, der einen Zugang zur Anlage hat.

Negative Vorkommnisse in der Vergangenheit haben uns leider veranlasst, folgende Regeln bei der Nutzung aufzustellen:

Am Tag einer angemeldeten Veranstaltung (siehe Aushänge vorm Tor am Zugang zur Plattform, Eingangstür zum Clubheim und auf unserer Internetseite) ist die Anlage/ Plattform und Clubheim für alle durch sichtbare Maßnahmen gesperrt. Der Zugang zum Bootssteg ist aber weiterhin gewährleistet.

  1. Die Anlage ist nach Benutzung sauber zu verlassen. Anfallender Abfall ist vom Nutzer ordnungsgemäß zu entsorgen.
  2. An der Sechs Seen Platte gibt es außerhalb des „Freibades Wolfsee“ ein Badeverbot.
    Dies gilt auch im Bereich der Plattform und des Bootssteges.
    In Absprache mit den Wirtschaftsbetrieben Duisburg gilt dies nicht für die Arbeits- und Besatztruppe.
  3. Den Anweisungen des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes sind Folge zu leisten.
  4. Das Verbringen von Steinen auf die Wiese ist zu unterlassen, da diese nur den Rasenmäher zerstören.
  5. Sollte Wasser durch die Pumpe aus der Sechs Seen Platte entnommen werden (zur Nutzung der Kinder zum Abkühlen) ist im Anschluss die Pumpe wieder abzuschalten.
    Ein Trinkwasseranschluss befindet sich am Clubheim gegenüber der Plattform.
  6. Die Toilettenanlage ist sauber zu verlassen.
  7. Bei Benutzung des Grills ist dieser sauber zu hinterlassen (ein Grillrost sollte mitgebracht werden).
  8. Beim Verlassen der Anlage bitte darauf achten, dass sämtliche Lichter ausgeschaltet sind.
  9. Wer sich den Anweisungen des Vorstandes/erweiterten Vorstandes nicht fügt, bekommt nach fruchtloser Mahnung ein dauerhaftes Betretungsverbot.

Der Vorstand

Anfrage / Anmeldung